Der Trägerverein für Freie und Therapeutische Wohngemeinschaften der Dynamischen Psychiatrie e.V.
hat eine Leistungsvereinbarung gemäß § 75 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB XII und
eine Vergütungsvereinbarung gemäß § 75 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII
mit dem Bezirk Oberbayern abgeschlossen.
Dies sichert die Finanzierung der Betreuungsleistungen innerhalb der Wohngemeinschaften.
Jede/r Bewohner*in muss vor Einzug einen Antrag auf Wiedereingliederungshilfe (Gesamtplanverfahren) gemäß
SGB XII § 53, § 75 ff beim zuständigen Kostenträger stellen.
Zuständig ist in der Regel der Bezirk, bei dem die/der jeweilige Bewerber*in ihre/seine letzte Meldeadresse hatte.
Der Trägerverein hat die Häuser, in denen die Wohngemeinschaften untergebracht sind angemietet. Jede/r Bewohner*in schließt mit dem Trägerverein einen Mietvertrag ab. Für die Miet- und Kautionskosten und für Kosten des Lebensunterhalts muss jede/r Bewohner*in selbst aufkommen, bzw. entsprechende Anträge bei dem jeweils zuständigen Kostenträger stellen.
Bei Bedarf unterstützen die Mitarbeiter*innen der TWG bei der Antragstellung.
Unter www. bezirk - oberbayern . de können die entsprechenden Anträge zur Finanzierung heruntergeladen werden.